1
Eine Aufkündigung (des bisherigen Rechtsverhältnisses und Friedenszustandes) von seiten Allahs und seines Gesandten (gerichtet) an diejenigen von den Heiden, mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt: -
2
Zieht nun vier Monate (unbehelligt) im Land umher! Ihr müßt aber wissen, daß ihr euch dem Zugriff Allahs nicht werdet entziehen können, und daß Allah die Ungläubigen (früher oder später) zuschanden machen wird -;
3
und eine Ansage von seiten Allahs und seines Gesandten an die Leute (allesamt, veröffentlicht) am Tag der großen Pilgerfahrt, (des Inhalts) daß Allah und sein Gesandter der Heiden ledig sind (und ihnen für nichts mehr garantieren). - Wenn ihr euch nun bekehrt, ist das besser für euch. Wenn ihr euch aber abwendet (und die Botschaft des Islam weiter ablehnt), müßt ihr wissen, daß ihr euch dem Zugriff Allahs nicht werdet entziehen können. Und verkünde denen, die ungläubig sind, (daß sie dereinst) eine schmerzhafte Strafe (zu erwarten haben)! -
4
Ausgenommen diejenigen von den Heiden, mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt, und die euch hierauf in nichts (von euren vertraglichen Rechten) haben zu kurz kommen lassen und niemanden gegen euch unterstützt haben. Ihnen gegenüber müßt ihr die mit ihnen getroffene Abmachung vollständig einhalten, bis die ihnen zugestandene Frist abgelaufen ist. Allah liebt die, die (ihn) fürchten.
5
Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf (wa-q`uduu lahum kulla marsadin)! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salaat) verrichten und die Almosensteuer (zakaat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
6
Und wenn einer von den Heiden dich um Schutz angeht, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hören kann! Hierauf laß ihn (unbehelligt) dahin gelangen, wo er in Sicherheit ist! Dies (sei ihnen zugestanden) weil es Leute sind, die nicht Bescheid wissen.
7
Wie sollte es denn für die Heiden bei Allah und bei seinem Gesandten, ein Bundesverhältnis geben (das ihnen gegenüber einzuhalten wäre) - ausgenommen (für) diejenigen, mit denen ihr bei der heiligen Kultstätte, eine bindende Abmachung eingegangen habt? Sofern diese euch Wort halten, müßt (auch) ihr ihnen Wort halten. Allah liebt die, die (ihn) fürchten.
8
Wie (sollten die Heiden so etwas beanspruchen können), wo sie doch, wenn sie die Oberhand über euch bekommen, in Hinsicht auf euch weder Bindung (ill) noch Verpflichtung (zimma) einhalten? Mit ihren Äußerungen stellen sie euch zufrieden. Aber im Grund ihres Herzens nehmen sie eine ablehnende Haltung ein. Und die meisten von ihnen sind Frevler.
9
Sie haben die Verse Allahs für einen geringen Preis verkauft und (ihre Mitmenschen) von seinem Wege abgehalten. Schlimm ist, was sie getan haben.
10
Sie halten hinsichtlich eines Gläubigen weder Bindung (ill) noch Verpflichtung (zimma). Das sind die, die Übertretungen begehen.
11
Wenn sie sich nun bekehren, das Gebet (salaat) verrichten und die Almosensteuer (zakaat) geben, sind sie (damit) eure Glaubensbrüder (geworden). Wir machen die Zeichen klar für Leute, die Bescheid wissen.
12
Wenn sie aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen haben, ihre Eide brechen und hinsichtlich eurer Religion ausfällig werden, dann kämpft (gegen sie), die Anführer des Unglaubens! Für sie gibt es keine Eide. Vielleicht hören sie (wenn ihr den Kampf gegen sie eröffnet, mit ihrem gottlosen Treiben) auf.
13
Wollt ihr nicht gegen Leute kämpfen, die ihre Eide gebrochen und den Gesandten am liebsten vertrieben hätten, wobei sie (ihrerseits) zuerst mit euch (Feindseligkeiten) anfingen? Fürchtet ihr sie denn? Ihr solltet eher Allah fürchten, wenn (anders) ihr gläubig seid.
14
Wenn ihr gegen sie kämpft, wird Allah sie durch euch bestrafen, sie zuschanden machen, euch zum Sieg über sie verhelfen und Leuten, die gläubig sind, innere Genugtuung verschaffen
15
und den Groll, den sie in ihrem Herzen (gegen die Ungläubigen) hegen, dahinschwinden lassen. Allah wendet sich (gnädig) wieder zu, wem er will. Er weiß Bescheid und ist weise.
16
Oder meint ihr, daß ihr (in Ruhe) gelassen werdet, wo Allah doch noch nicht jene von euch gezeichnet hat, die (um seinetwillen) gekämpft und niemand außer Allah und seinem Gesandten und den Gläubigen sich zum Freund (waliedscha) genommen haben? Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.
17
Die Heiden dürfen die Kultstätten (masaadschid) Allahs nicht instandhalten (? ya`muruu), wo sie (doch) gegen sich selber bezeugen, daß sie ungläubig sind. Ihre Werke sind hinfällig, und sie werden (ewig) im Höllenfeuer weilen.
18
Die Kultstätten Allahs sollen (vielmehr) von denen instandgehalten werden, die an Allah und den jüngsten Tag glauben, das Gebet (salaat) verrichten, die Almosensteuer (zakaat) geben und niemand fürchten außer Allah. Vielleicht gehören (eben) sie zu denen, die rechtgeleitet sind.
19
Wollt ihr denn die Tränkung der Pilger und die Instandhaltung der heiligen Kultstätte gleich bewerten, wie wenn jemand an Allah und den jüngsten Tag glaubt und um Allahs willen kämpft? Bei Allah gelten sie nicht gleich (viel). Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
20
Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Allahs willen gekämpft haben, stehen bei Allah in höherem Ansehen (als die anderen). Sie sind es, die das große Glück gewinnen.
21
Ihr Herr verkündet ihnen (aus dem Schatz seiner Gnade) Barmherzigkeit und Wohlgefallen, und (daß ihnen) Gärten (zuteil werden), in denen sie beständig Wonne empfinden,
22
und in denen sie ewig weilen werden. Bei Allah gibt es (dereinst) gewaltigen Lohn.
23
Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht eure Väter und eure Brüder zu Freunden, wenn diese den Unglauben dem Glauben vorziehen! Diejenigen von euch, die sich ihnen anschließen, sind die (wahren) Frevler.
24
Sag: Wenn eure Väter, eure Söhne, eure Brüder, eure Gattinnen und eure Sippe (`aschiera), Herdenbesitz, den ihr gewonnen habt, Handel, dessen Niedergang ihr fürchtet, und Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Allah und sein Gesandter und Kriegführen um Allahs willen, dann wartet (nur) ab, bis Allah mit seiner Entscheidung (amr) kommt! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
25
Allah hat euch (doch) an vielen Orten zum Sieg verholfen, (so) auch am Tag von Hunain, (damals) als eure (große) Menge euch gefiel (und euch selbstsicher machte). Sie half euch aber nichts, und die Erde wurde euch in ihrer Weite eng. Hierauf kehrtet ihr den Rücken (um zu fliehen).
26
Dann sandte Allah seinen Frieden auf seinen Gesandten und auf die Gläubigen herab, und er sandte (zu eurer Unterstützung) Truppen, die ihr nicht sahet, (vom Himmel) herab und bestrafte die Ungläubigen. Das ist der Lohn derer, die ungläubig sind.
27
Hierauf, nachdem die (alles) geschehen ist (und nunmehr der Vergangenheit angehört), wendet sich Allah (gnädig) wieder zu, wem er will. Er ist barmherzig und bereit zu vergeben.
28
Ihr Gläubigen! Die Heiden sind (ausgesprochen) unrein. Daher sollen sie der heiligen Kultstätte nach dem jetzigen Jahr nicht (mehr) nahekommen. Und wenn ihr (etwa) fürchtet (deswegen) zu verarmen (macht ihr euch unnötig Sorgen): Allah wird euch durch seine Huld (auf andere Weise) reich machen (und schadlos halten), wenn er will. Allah weiß Bescheid und ist weise.
29
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut (saghiruun) aus der Hand Tribut entrichten!
30
"Die Juden sagen: ""`Uzair ist der Sohn Allahs."" Und die Christen sagen: ""Christus ist der Sohn Allahs."" Das ist, was sie mit ihrem Mund sagen (ohne daß damit ein realer Sachverhalt gegeben wäre). Sie tun es (mit dieser ihrer Aussage) denen gleich, die früher ungläubig waren. Allahs Fluch über sie! Wie können sie nur so verschroben sein!"
Sonraki 30 ayet →