1
Einer hat nach einer Strafe gefragt, die hereinbrechen wird.
2
Für die Ungläubigen kann sie niemand abwehren,
3
(wenn sie) von Allah, zu dem die Himmelsleiter emporführt (über sie verhängt wird). -
4
Die Engel und der Geist steigen (auf der Himmelsleiter) zu ihm auf in einem Tag, dessen Ausmaß (nach menschlicher Berechnung) fünfzigtausend Jahre sind. -
5
Sei nun schön geduldig (und laß dich durch das vorläufige Ausbleiben der Strafe nicht beirren)!
6
Sie sehen sie in (weiter) Ferne,
7
wir aber sehen sie in (greifbarer) Nähe.
8
(Die Strafe wird hereinbrechen) am Tag, da der Himmel wie flüssiges Metall
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und die Berge wie (zerzauste) Wolle (`ihn) sein werden
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und niemand nach seinem Freund fragen wird (da dann jeder vollauf mit sich selber beschäftigt ist).
11
Sie haben die Möglichkeit, die Menschen (mit denen sie seinerzeit zusammengelebt haben) zu sehen. (Und) der Sünder möchte sich dann gern von der Strafe jenes Tages mit seinen Söhnen loskaufen,
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mit seiner Ehegenossin, seinem Bruder,
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(mit) seiner Sippe (fasiela), bei der er Aufnahme fand (wenn immer er in Not war),
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und (mit überhaupt) allen (Menschen), die es auf der Erde gibt. Das würde dann seine Rettung sein.
15
Aber nein! (In die Hölle mit ihm!) Sie ist ein loderndes Feuer (lazaa),
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das (einem) die Kopfhaut völlig verbrennt,
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und das (alle) diejenigen (zu sich) ruft, die (der Wahrheit der göttlichen Botschaft) den Rücken kehren und sich (davon) abwenden,
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und die (mehr und mehr Geld und Gut) zusammenbringen und horten.
19
Der Mensch ist von Natur kleinmütig (? haluu`):
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Wenn Unheil über ihn kommt, er ist ängstlich,
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wenn er zu Vermögen kommt, enthält er (es den anderen) vor. -
22
Ausgenommen diejenigen, die das Gebet verrichten (al-musalliena)
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und dabei Ausdauer haben,
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und die, in deren Besitztum ein bestimmter Anteil ist.
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dem Bittenden und Unbemittelten zu überlassen,
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an den Tag des Gerichts glauben,
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sich vor der Strafe ihres Herrn ängstigen -
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vor der Strafe ihres Herrn darf sich (in der Tat) niemand sicher fühlen, -
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und sich des Geschlechtsverkehrs enthalten,
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außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) besitzen, (denn) dann sind sie nicht zu tadeln. -
Sonraki 14 ayet →