1
(Dies ist) eine Sure, die wir hinabgesandt und für verbindlich erklärt (faradnaahaa), und in der wir klare Zeichen hinabgesandt haben. Vielleicht würdet ihr euch mahnen lassen.
2
Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann verabreicht jedem von ihnen hundert Peitschenhiebe Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es (bei dieser Strafverordnung) um die Religion Allahs geht (fie dieni llaahi), nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt Und bei ihrer Bestrafung soll eine Gruppe der Gläubigen (als Zeugen) anwesend sein.
3
Und ein Mann, der Unzucht begangen hat, kann nur eine ebensolche oder eine heidnische Frau heiraten. Und eine Frau, die Unzucht begangen hat, kann (ihrerseits) nur von einem ebensolchen oder einem heidnischen Mann geheiratet werden. Für die (übrigen) Gläubigen ist dies verboten.
4
Und wenn welche (von euch) ehrbare Frauen (mit dem Vorwurf des Ehebruchs) in Verruf bringen und hierauf keine vier Zeugen (für die Wahrheit ihrer Aussage) beibringen, dann verabreicht ihnen achtzig Peitschenhiebe und nehmt nie (mehr) eine Zeugenaussage von ihnen an! Sie sind die (wahren) Frevler,
5
ausgenommen diejenigen, die danach umkehren und sich bessern. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
6
Und wenn welche (von euch) ihre (eigenen) Gattinnen (mit dem Vorwurf des Ehebruchs) in Verruf bringen und nur sich selber als Zeugen (dafür haben), dann soll die Zeugenaussage eines solchen Ehegatten darin bestehen, daß er viermal vor Allah bezeugt, daß er die Wahrheit sagt,
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und ein fünftes Mal, daß der Fluch Allahs über ihn kommen soll, wenn er lügt.
8
Und die betreffende Frau entgeht der Strafe (die auf Ehebruch steht), wenn sie viermal vor Allah bezeugt, daß er lügt,
9
und ein fünftes Mal, daß der Zorn Allahs über sie kommen soll, wenn er die Wahrheit sagt.
10
Und wenn nicht Allah seine Huld und Barmherzigkeit über euch würde walten lassen, und wenn er nicht (so) gnädig (tauwaab) und weise wäre (wären diese Bestimmungen weniger mild ausgefallen).
11
Diejenigen, die die Lüge (von dem angeblichen Fehltritt der `Aa§ischa) vorgebracht haben, sind (nur) eine (kleine) Gruppe von euch. Ihr dürft nicht meinen, sie gereiche euch zum Nachteil. Sie gereicht euch vielmehr zum Vorteil (da nunmehr Klarheit geschaffen ist). Jedem einzelnen von ihnen wird das angerechnet, was er an Sünde begangen hat. Und der Haupttäter hat eine gewaltige Strafe zu erwarten.
12
"Warum haben denn, als ihr davon hörtet, die gläubigen Männer und Frauen nicht ihrerseits (gleich) eine gute Meinung (von `Aa§ischa) gehabt und gesagt: ""Das ist eine glatte Lüge""?"
13
Und warum haben sie nicht vier Zeugen (für die Wahrheit ihrer Aussage) beigebracht? Nachdem sie die (erforderlichen) Zeugen nicht beigebracht haben, gelten eben sie bei Allah als Lügner.
14
Und wenn nicht Allah seine Huld und Barmherzigkeit im Diesseits und Jenseits über euch würde walten lassen, würdet ihr für euer Gerede eine gewaltige Strafe erleiden.
15
(Damals) als ihr es mit eurer Zungen übernahmt und ihr mit eurem Mund das ausspracht, wovon ihr kein Wissen hattet, und es für unwichtig hieltet, während es bei Allah schwer wiegt
16
"Warum habt ihr denn, als ihr davon hörtet, nicht gesagt: ""So etwas dürfen wir nicht aussprechen. Gepriesen seist du! Das ist eine gewaltige Verleumdung""?"
17
Allah ermahnt euch, nie wieder etwas Derartiges zu tun, wenn (anders) ihr gläubig seid.
18
Und Allah macht euch die Verse klar. Allah weiß Bescheid und ist weise.
19
Diejenigen, die wünschen, daß etwas Abscheuliches (das angeblich geschehen ist) unter den Gläubigen allgemein bekannt wird, haben eine schmerzhafte Strafe zu erwarten, (und zwar) im Diesseits und im Jenseits. Allah weiß Bescheid, ihr aber nicht.
20
Und wenn nicht Allah seine Huld und Barmherzigkeit über euch würde walten lassen, und wenn er nicht (so) mitleidig und barmherzig wäre (wäre die Strafe für euer Gerede weniger mild ausgefallen).
21
Ihr Gläubigen Tretet nicht in die Fußtapfen des Satans Wenn einer in die Fußtapfen des Satans tritt, befiehlt er (ihm zu tun), was abscheulich und verwerflich ist. Wenn nicht Allah seine Huld und Barmherzigkeit über euch würde walten lassen, wäre keiner von euch jemals (von Sünden) rein. Aber Allah erklärt für rein, wen er will. Allah hört und weiß (alles).
22
Und diejenigen von euch, die (mit Geld und Gut) begünstigt sind und über genügend Mittel verfügen, sollen nicht schwören, daß sie den Verwandten, den Armen und denen, die um Allahs willen ausgewandert sind, nichts (mehr) geben werden. Sie sollen (vielmehr) verzeihen und Nachsicht üben. Wünscht ihr denn nicht, daß (auch) Allah euch (eure eigenen Sünden) vergibt? Allah ist (ja) barmherzig und bereit zu vergeben. -
23
Diejenigen, die die ehrbaren (muhsanaat), (harmlos) unbedachten (? ghaafilaat), gläubigen Frauen (mit dem Vorwurf des Ehebruchs) in Verruf bringen, sind im Diesseits verflucht und (werden es ebenso) im Jenseits (sein). Und sie haben (dereinst) eine gewaltige Strafe zu erwarten,
24
am Tag (des Gerichts), da ihre Zunge, ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen werden über das, was sie (in ihrem Erdenleben) getan haben.
25
An jenem Tag wird Allah ihnen (alles) nach Gebühr voll heimzahlen, und sie werden erkennen, daß Allah die reine Wahrheit ist.
26
Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern, und schlechte Männer zu schlechten Frauen. Und gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer zu guten Frauen. Und diese werden von den Verdächtigungen, die man (über sie) äußert, freigesprochen. Und sie haben (bei ihrem Herrn) Vergebung und vortrefflichen Unterhalt (rizq kariem) (zu erwarten).
27
Ihr Gläubigen Betretet keine anderen Häuser als die euren, bevor ihr nicht um Erlaubnis gebittet und ihre Bewohner gegrüßt habt. Das (zaalikum) ist besser für euch (als ungefragt einzutreten). (Es ist eine Vorschrift, die hiermit an euch ergeht.) Vielleicht würdet ihr euch mahnen lassen.
28
Und wenn ihr niemand darin antrefft, dann tretet nicht ein (Ihr dürft so lange nicht eintreten) bis man euch (ausdrücklich) Erlaubnis erteilt. Wenn man aber zu euch sagt, ihr sollt umkehren, müßt ihr umkehren. So haltet ihr euch am ehesten sittlich (und rein). Allah weiß Bescheid über das, was ihr tut.
29
Es ist (aber) keine Sünde für euch, Häuser zu betreten, die nicht (eigentlich) bewohnt sind, und in denen etwas ist, was benötigt (fiehaa mataa`un lakum). Allah weiß (gleichermaßen), was ihr kundgebt, und was ihr (in euch) verborgen haltet.
30
Sag den gläubigen Männern, sie sollen (statt jemandes anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren. So halten sie sich am ehesten sittlich (und rein). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was sie tun.
Sonraki 30 ayet →