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A.M.Zaidan

A.M.Zaidan
A.M.Zaidan meali ile okumaya başla
Nisa 1 / 176
1
Ihr Menschen! Handelt Taqwa gemäß eurem HERRN gegenüber, Der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, aus ihm sein Partnerwesen geschaffen hat und aus beiden viele Männer und Frauen vermehren ließ. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, Dessenthalben ihr euch gegenseitig bittet, sowie gegenüber (dem Brechen) der Verwandtschaftsbande. Gewiß, ALLAH bleibt euch gegenüber immer aufmerksam.
A.M.Zaidan 4:1
2
Und gebt den Waisen ihr Vermögen, tauscht nicht das Schlechte gegen das Gute ein, und nehmt nicht ihr Vermögen zu eurem Vermögen! Gewiß, dies wäre eine schwere Verfehlung.
A.M.Zaidan 4:2
3
Und solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen, zwei, drei oder vier. Und solltet ihr fürchten, nicht gerecht zu sein, so (heiratet) nur eine, oder von denjenigen, die euch gehören. Das ist näher dazu, daß ihr nicht übertretet.
A.M.Zaidan 4:3
4
Und gebt den Frauen ihreMorgengabe als Nihla . Und sollten sie für euch auf etwas davon freiwillig verzichten, dann nehmt es als Gutes Unschädliches an.
A.M.Zaidan 4:4
5
Und gebt den Unerfahrenen (in Vermögensangelegenheiten) nicht euer Vermögen, das ALLAH euch als Lebensgrundlage zur Verfügung gestellt hat. Jedoch versorgt sie dadurch, bekleidet sie und sagt ihnen ein gütiges Wort!
A.M.Zaidan 4:5
6
Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr bei ihnen vernünftiges Verhalten feststellt, dann übergebt ihnen ihr Vermögen, und verbraucht es nicht auf verschwenderische Art und nicht übereilt, bevor sie das Alter erreichen. Und wer reich ist, so soll er verzichten, und wer arm ist, so soll er davon nach dem Gebilligten nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann zieht Zeugen dafür hinzu. Und ALLAH genügt als Abrechnender.
A.M.Zaidan 4:6
7
Den Männern gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und den Frauen gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen haben - ob wenig oder viel - ein Pflichtanteil.
A.M.Zaidan 4:7
8
Und sollten Verwandte, Bedürftige und Arme bei der Aufteilung (des Nachlasses) anwesend sein, so gebt ihnen davon und sagt ihnen ein gütiges Wort!
A.M.Zaidan 4:8
9
Und Ehrfurcht sollen diejenigen haben, die, wenn sie nach ihrem Verscheiden minderjährige Kinder hinterlassen würden, um diese besorgt wären. So sollen sie Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handeln und ein angebrachtes Wort sprechen.
A.M.Zaidan 4:9
10
Gewiß, diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufbrauchen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer. Und sie werden in die Gluthitze hineingeworfen werden.
A.M.Zaidan 4:10
11
ALLAH gebietet euch hinsichtlich eurer Kinder, dem Kind männlichen Geschlechts das Gleiche (an Erbteilen) zu geben wie zwei Kindern weiblichen Geschlechts. Und sollten sie (die Kinder) nur Frauen und mehr als zwei sein, so bekommen sie Zweidrittel dessen, was man hinterlassen hat. Und sollte es sich nur um eine einzige Frau handeln, so bekommt sie die Hälfte. Und für seine Eltern, jedes Elternteil bekommt ein Sechstel dessen, was man hinterlassen hat, wenn man Kinder hat. Wenn man jedoch keine Kinder hat und (nur) seine Eltern ihn beerben, dann bekommt seine Mutter das Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann bekommt seine Mutter das Sechstel nach (der Vollstreckung) des Testaments, das man hinterlegt hat, und nach (der Begleichung) der Schulden. - Eure Eltern und eure Kinder, ihr wißt nicht, welche von ihnen euch am ehesten nützen. - Dies ist ein Gebot von ALLAH. Gewiß, ALLAH bleibt allwissend, allweise.
A.M.Zaidan 4:11
12
Und ihr bekommt die Hälfte dessen, was eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann bekommt ihr das Viertel von dem, was sie hinterlassen haben, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das sie hinterlegt haben, und nach (der Begleichung) der Schulden. Und sie (die Ehefrauen) bekommen das Viertel von dem, was ihr hinterlassen habt, wenn ihr keine Kinder habt. Solltet ihr aber Kinder haben, dann bekommen sie das Achtel von dem, was ihr hinterlassen habt, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinterlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden.Und sollte (der Verstorbene) ein Mann gewesen sein, der als Kalala beerbt wird - oder eine Frau, und er (oder sie) (mütterlicherseits) einen Bruder oder eine Schwester haben, dann bekommt jeder von ihnen das Sechstel. Sollten sie jedoch mehr als das vorher Erwähnte sein, dann sind sie Partner im Drittel. (Dieses erfolgt erst) nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinterlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden, ohne (die Erbberechtigten) zu schädigen. Dies ist ein Gebot von ALLAH. Und ALLAH ist allwissend, allnachsichtig.
A.M.Zaidan 4:12
13
Diese sind ALLAHs Richtlinien. Und wer ALLAH und seinem Gesandten gehorcht, den wird ER in Dschannat eintreten lassen, die von Flüssen durchflossen sind, dort werden sie ewig bleiben. Und dies ist der übergroße Erfolg.
A.M.Zaidan 4:13
14
Doch wer ALLAH und Seinem Gesandten widerspricht und ALLAHs Richtlinien überschreitet, den wird ER ins Feuer eintreten lassen, darin wird er ewig bleiben. Und für ihn ist eine erniedrigende Peinigung bestimmt.
A.M.Zaidan 4:14
15
Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche betreiben, so bringt gegen sie vier Augen- zeugen von euch. Und wenn diese ein Zeugnis abgelegt haben, dann sperrt sie (die Frauen) in den Häusern ein, bis sie sterben oder ALLAH ihnen einen Ausweg macht.
A.M.Zaidan 4:15
16
Und diejenigen von euch, die sie (die Unzucht) begehen, sollt ihr anprangern. Und wenn sie danach bereuen und gottgefällig Gutes tun, dann laßt von ihnen ab! Gewiß, ALLAH bleibt reue-annehmend, allgnädig.
A.M.Zaidan 4:16
17
ALLAH nimmt die Reue nur von denjenigen an, die das Schlechte aus Unwissenheit tun und danach umgehend bereuen. Von diesen nimmt ALLAH die Reue an. Und ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.
A.M.Zaidan 4:17
18
Und die Reue wird nicht von denjenigen angenommen, die so lange die gottmißfälligen Taten begehen, bis der Eine von ihnen im Sterben liegt und erst dann sagt: "Ich bereue es jetzt.", und nicht von denjenigen, die sterben, während sie Kafir sind. Für diese bereiteten WIR qualvolle Peinigung vor.
A.M.Zaidan 4:18
19
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ihr gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, daß ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die ALLAH jedoch viel Gutes für euch gelegt hat.
A.M.Zaidan 4:19
20
Und wenn ihr eine Ehefrau anstelle einer (anderen) Ehefrau heiraten wollt und ihr einer von ihnen eine großzügige (Brautgabe) gegeben habt, dann nehmt ihnen davon nichts weg! Wollt ihr es (ihnen) etwa in betrügerischer und eindeutig verfehlter Weise wegnehmen?!
A.M.Zaidan 4:20
21
Und wie könnt ihr es ihnen wegnehmen, nachdem ihr bereits miteinander intim wart und sie mit euch einen verbindlichen Vertrag eingegangen sind?!
A.M.Zaidan 4:21
22
Und heiratet nicht diejenigen Frauen, die eure Väter geheiratet haben, es sei denn, was bereits geschehen ist. Dies ist gewiß eine Abscheulichkeit und eine Ekligkeit, und erbärmlich ist dieser Weg.
A.M.Zaidan 4:22
23
Euch wurden für haram (zum Heiraten) erklärt: Eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen, eure Stieftöchter, die in eurem Haushalt leben, die zu den Ehefrauen gehören, mit denen ihr bereits intim wart, und wenn ihr mit ihnen noch nicht intim wart, dann ist es für euch keine Verfehlung, (diese Stieftöchter zu heiraten), und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne, und daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist. Gewiß, ALLAH bleibt immer allvergebend, allgnädig.
A.M.Zaidan 4:23
24
(Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von ALLAH Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.
A.M.Zaidan 4:24
25
Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie Mumin-Frauen zu heiraten, dann (heiratet er) von den Mumin-Dienerinnen, die euch gehören. Und ALLAH kennt euren Iman besser - die einen von euch sind wie die anderen. So heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Morgengabe nach dem Gebilligten als Ehefrauen und nicht als Unzucht-Treibende und nicht als diejenigen, die sich Geliebte nehmen. Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig.
A.M.Zaidan 4:25
26
ALLAH will es euch verdeutlichen, euch zu Vorgehensweisen derjenigen, die vor euch waren, rechtleiten und eure Reue annehmen. Und ALLAH ist allwissend, allweise.
A.M.Zaidan 4:26
27
Und ALLAH will eure Reue annehmen. Doch diejenigen, die ihren Neigungen folgen, wollen, daß ihr massiv (vom rechten Weg) abweicht.
A.M.Zaidan 4:27
28
ALLAH will es euch erleichtern. Und der Mensch wurde als schwaches (Geschöpf) geschaffen.
A.M.Zaidan 4:28
29
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Eignet euch euer Vermögen untereinander nicht durch das für nichtig Erklärte an! Nicht verboten ist es, (es euch anzueignen) durch einen Handel, den ihr in gegenseitigem Einvernehmen abschließt. Auch begeht keinen Selbstmord! Gewiß, ALLAH bleibt immer euch gegenüber allgnädig.
A.M.Zaidan 4:29
30
Und wer dies aus Übertretung und zu Unrecht tut, den werden WIR ins Feuer hineinwerfen lassen. Und dies ist für ALLAH etwas Leichtes.
A.M.Zaidan 4:30