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A.Azhar

A.Azhar
A.Azhar meali ile okumaya başla
Mearic 1 / 44
1
Es fragte jemand nach der qualvollen Strafe, die wirklich eintreffen wird
A.Azhar 70:1
2
und von den Ungläubigen nicht abzuwehren ist.
A.Azhar 70:2
3
Sie kommt von Gott, Dem die Allmachtswege gehören.
A.Azhar 70:3
4
Zu Ihm steigen die Engel und Gabriel in einem Tage hinauf, was fünfzigtausend Jahren eurer Rechnung entspricht.
A.Azhar 70:4
5
Harre geduldig aus!
A.Azhar 70:5
6
Die Ungläubigen halten den Auferstehungstag für fern.
A.Azhar 70:6
7
Wir aber halten ihn für nahe.
A.Azhar 70:7
8
An diesem Tag wird der Himmel wie geschmolzenes Silber sein
A.Azhar 70:8
9
und die Berge wie flockige Wolle;
A.Azhar 70:9
10
kein Freund fragt nach seinem Freund.
A.Azhar 70:10
11
Sie werden aber einander solange sehen, bis sie sich kennen. Der Schuldige möchte sich gern von der qualvollen Strafe dieses Tages freikaufen und seine Kinder dafür geben,
A.Azhar 70:11
12
sowie seine Frau und seinen Bruder,
A.Azhar 70:12
13
und seine Sippe, die ihm Geborgenheit bot,
A.Azhar 70:13
14
und alle Menschen, die es auf der Erde gab, in der Hoffnung, gerettet zu werden.
A.Azhar 70:14
15
Nein! Das ist die Hölle mit lodernden Flammen,
A.Azhar 70:15
16
die nach Haut und Gliedmaßen greift.
A.Azhar 70:16
17
Sie ruft jeden, der sich von der Wahrheit abwandte und kehrt machte,
A.Azhar 70:17
18
der Vermögen anhäufte und hortete und keine Spenden gab.
A.Azhar 70:18
19
Der Mensch ist schreckhaft veranlagt.
A.Azhar 70:19
20
Wenn ihn Unheil trifft, ist er verzweifelt.
A.Azhar 70:20
21
Wenn ihm Güter zuteil werden, geizt er damit.
A.Azhar 70:21
22
Ausgenommen sind die Betenden,
A.Azhar 70:22
23
die ihre Gebete einhalten,
A.Azhar 70:23
24
die von ihrem Hab und Gut einen Teil bestimmen
A.Azhar 70:24
25
für den Bittenden und für den, der sich schämt zu betteln;
A.Azhar 70:25
26
und die, die fest an den Tag des Gerichts glauben,
A.Azhar 70:26
27
und die, die die qualvolle Strafe ihres Herrn fürchten,
A.Azhar 70:27
28
denn vor der qualvollen Strafe ihres Herrn ist keiner sicher,
A.Azhar 70:28
29
und die, die sich keusch verhalten,
A.Azhar 70:29
30
außer ihren Gattinnen und ihren Leibeigenen gegenüber, denn da sind sie nicht zu tadeln.
A.Azhar 70:30