1
O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus ihm seine Gattin erschuf und aus ihnen beiden viele Männer und Frauen entstehen und sich ausbreiten ließ. Und fürchtet Gott, in dessen Namen ihr einander bittet, und (achtet) die Verwandtschaftsbande. Gott ist Wächter über euch.
2
Und gebt den Waisen ihr Vermögen und tauscht nicht Schlechtes gegen Gutes aus. Und zehrt nicht ihr Vermögen auf zu eurem Vermögen hinzu. Das wäre eine große Sünde.
3
Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, (sie) nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das bewirkt es eher, daß ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt.
4
Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie euch freiwillig etwas davon überlassen, so könnt ihr es verbrauchen, und es wird euch zur Freude und zum Wohl sein.
5
Und gebt nicht den Toren euer Vermögen, durch das Gott euch einen Unterhalt verschafft hat. Versorgt sie damit und kleidet sie, und sagt zu ihnen, was sich geziemt.
6
Und prüft die Waisen. Sobald sie das Heiratsalter erreicht haben, übergebt ihnen ihr Vermögen, wenn ihr bei ihnen einen rechten Wandel feststellt. Und zehrt es nicht verschwenderisch und voreilig auf, bevor sie älter werden. Und wer nicht darauf angewiesen ist, soll sich enthalten; wer arm ist, soll in rechtlicher Weise davon zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann laßt es gegen sie bezeugen. Und Gott genügt als der, der abrechnet.
7
Den Männern steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, zu, und den Frauen steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, zu, mag es wenig oder viel sein; (dies gilt) als Pflichtanteil.
8
Und wenn die Verwandten, die Waisen und die Bedürftigen bei der Teilung zugegen sind, so gebt ihnen etwas davon und sagt zu ihnen, was sich geziemt.
9
Fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie selbst schwache Nachkommen hinterlassen würden, besorgt um sie wären. Sie sollen Gott fürchten und zutreffende Worte sprechen.
10
Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht verzehren, verzehren nur Feuer in ihrem Bauch. Und sie werden in einem Feuerbrand brennen.
11
Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.
12
Euch steht die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, zu, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, dann steht euch ein Viertel dessen, was sie hinterlassen, zu, und zwar nach Berücksichtigung eines Testamentes, das sie etwa gemacht haben, oder einer (bestehenden) Schuld. Und es steht ihnen ein Viertel dessen, was ihr hinterlaßt, zu, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel dessen, was ihr hinterlaßt, zu, und zwar nach Berücksichtigung eines Testamentes, das ihr etwa gemacht habt, oder einer (bestehenden) Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau von seitlichen Verwandten beerbt wird und er einen Bruder oder eine Schwester hat, dann steht einem jeden von ihnen ein Sechstel zu. Sind es mehr, dann teilen sie sich in ein Drittel, und zwar nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. Es soll kein Schaden zugefügt werden. (Dies ist) ein Auftrag von Seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist langmütig.
13
Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Wer Gott und seinem Gesandten gehorcht, den läßt Er in Gärten eingehen, unter denen Bäche fließen; darin werden sie ewig weilen. Das ist der großartige Erfolg.
14
Und wer gegen Gott und seinen Gesandten ungehorsam ist und seine Rechtsbestimmungen übertritt, den läßt Er in ein Feuer eingehen; darin wird er ewig weilen. Und bestimmt ist für ihn eine schmähliche Pein.
15
Gegen diejenigen von euren Frauen, die Schändliches begehen, müßt ihr vier von euch zeugen lassen. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg verschafft.
16
Und wenn zwei von euch es begehen, dann fügt ihnen beiden Leid zu. Wenn sie bereuen und Besserung zeigen, dann laßt von ihnen ab. Gott schenkt Zuwendung und ist barmherzig.
17
Gott obliegt es, sich denen (gnädig) zuzuwenden, die aus Unwissenheit das Böse tun und die dann bald darauf bereuen. Diesen schenkt Gott Zuwendung. Gott weiß Bescheid und ist weise.
18
Die gnädige Zuwendung gilt aber nicht für die, welche die bösen Taten begehen, so daß erst, wenn der Tod einem von ihnen naht, dieser sagt: «Ich bereue jetzt»; und auch nicht für die, die als Ungläubige sterben. Diesen haben Wir eine schmerzliche Pein bereitet.
19
O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider ihren Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen zukommen ließet, es sei denn, sie begehen eine eindeutige schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt.
20
Und wenn ihr eine Gattin gegen eine (andere) Gattin eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Zentner habt zukommen lassen, so nehmt nichts davon. Wollt ihr es denn durch Verleumdung und offenkundige Sünde nehmen?
21
Wie könnt ihr es nehmen, wo ihr bereits zueinander eingegangen seid und wo sie von euch eine feste Verpflichtung entgegengenommen haben?
22
Und heiratet nicht solche Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, abgesehen von dem, was bereits geschehen ist. Das ist etwas Schändliches und Abscheuliches und ein übler Weg.
23
Verboten ist auch, zu heiraten eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits und eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester, eure Mütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen. (Verboten ist) auch, daß ihr zwei Schwestern zur Frau zusammen habt, abgesehen von dem, was bereits geschehen ist. Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
24
Und (verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.
25
Wer von euch keine Mittel besitzt, um unter Schutz gestellte gläubige Frauen zu heiraten, der soll Frauen heiraten aus den Reihen der gläubigen Mägde, die eure rechte Hand besitzt. Gott weiß besser Bescheid über euren Glauben. Die einen von euch stammen ja von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, als unter Schutz gestellten Frauen, die nicht Unzucht treiben und sich keine Liebhaber nehmen. Wenn sie unter Schutz gestellt worden sind und dann Schändliches begehen, steht für sie darauf an Pein die Hälfte dessen, was für die unter Schutz gestellten Frauen steht. Dies gilt für denjenigen von euch, der die Bedrängnis fürchtet. Und wenn ihr euch geduldig zeigt, so ist es besser für euch. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
26
Gott will es euch deutlich machen und euch zu den Verfahrensweisen derer, die vor euch lebten, leiten und sich euch zuwenden. Gott weiß Bescheid und ist weise.
27
Und Gott will sich euch zuwenden; diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, daß ihr eine gewaltige Abweichung vollzieht.
28
Gott will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist ja schwach erschaffen worden.
29
O ihr, die ihr glaubt, verzehrt nicht untereinander euer Vermögen durch Betrug, es sei denn, es geht um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen. Und tötet nicht einander. Gott ist barmherzig zu euch.
30
Wer es (doch) in Übertretung und Unrecht tut, den werden Wir in einem Feuer brennen lassen. Das ist Gott ein leichtes.
Sonraki 30 ayet →